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Obwohl die Gründung des geplanten DS-Vereins bereits im April 2005 überschwenglich und erfolgreich über die Bühne ging, scheint der Gang durch die Behörden Deutschlands leider eine never-ending-story zu werden.
Letzter glanzloser Höhepunkt ist die Ablehnung der Anerkennung als gemeinnütziger Verein beim Finanzamt:
die Satzung entspricht nicht in vollem Umfang den gemeinnützigkeitsrechtlichen [das Wort muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen] Anforderungen der Abgabenordnung. Die Steuervergünstigung wird nach § 59 Abgabenordnung (AO) gewährt, wenn sich aus der Satzung ergibt welchen Zweck die Körperschaft verfolgt, dass der Zweck den Anforderungen der §§ 52 bis 55 AO entspricht und ausschließlich und unmittelbar verfolgt wird. Die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung müssen so genau bestimmt sein, dass aufgrund der Satzung geprüft werden kann, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Steuervergünstigungen gegeben sind (§ 60 Abs. 1). Der in § 2 der Vereinssatzung dargestellte _Zweck_ ist zwar ein gemeinnützig anerkannter, besonders förderungswürdiger, jedoch die _Art der Verwirklichung_ schließt nicht aus, dass nicht steuerbegünstigte Zwecke verfolgt werden. Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist u.a., dass der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Diese Prinzipien sind zwar formal in der Satzung verankert, aber die ..."Organisation von ... Laufveranstaltungen und die Ausbildung entsprechender Organisatoren" fördern nur "indirekt", d.h. nicht _unmittelbar_ den Sport. Ich gehe davon aus, dass der Verein die "Rahmenbedingungen" für die sicherlich sportliche Veranstaltungen [sic!] schafft, dadurch wird aber keine _unmittelbare (direkte)_ Förderung des Sports verwirklicht. Wesensmerkmal des Begriffs Sport ist die körperliche Ertüchtigung, die durch entsprechende Betätigungen über das für menschliche Tätigkeiten heute allgemein übliche Maß hinaus geht. Eine _Förderung_ des Sports ist dann gegeben, wenn eine Körperbeherrschung z.B. hinsichtlich des Wahrnehmungsvermögens, der Reaktionsgeschwindigkeit, der Feinmotorik oder ähnliches durch regelmäßiges Training erlangt und aufrecht erhalten werden kann. Nach mir vorliegender Erkenntnis ist diese Art der Verwirklichung der Förderung des Sportes nicht geplant/gegeben. Dementsprechend können die steuerlicher [sic!] Vergünstigungen wegen Gemeinnützigkeit leider nicht in Anspruch genommen werden. Gegebenenfalls kommt eine Anerkennung der (sogenannten kleinen) Gemeinnützigkei in Betracht, nach der die Körperschaft keine steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des § 10b EStG fördert. Dann dürfen jedoch Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) _nicht_ ausgestellt werden. Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Mal schauen wie es mit dem Verein weitergeht...
Auf keinen Fall darf uns das aber in unseren sonstigen Bemühungen und Vorbereitungen lähmen! Bitte weitermachen
Der Wuppertaler e.V. steht wieder wie bereits 2004 für entsprechende Aufgaben zur Verfügung.
Interessant sind vielleicht noch die ähnlich gelagerten Fälle der überregionalen Ultra-Vereine
http://www.ultra-marathon.org/duv/re...2.3840536346
und
http://www.foerdervereinultramaratho...4/43760.html
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